Stand 07.10.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB regeln die Nutzung der Web-App AzubiHub durch Unternehmen.
§ 1 Geltungsbereich
- Anbieter ist NovaWorks, Inhaber Besart Shehu, Am Hang 2, 34414 Warburg, info@novaworks-it.de („NovaWorks“).
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von AzubiHub. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB („Kunde“), z. B. Hotels und Gastronomiebetriebe. Mit Verbrauchern schließt NovaWorks keine Verträge.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn NovaWorks ihnen schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
- AzubiHub ist eine Web-App zur Organisation der Ausbildung im Betrieb (Software as a Service), u. a. digitales Berichtsheft, Lernziele, Einarbeitung, Hotel-Wiki, Schichtübergabe, Team-Chat, Pinnwand, Unterweisungen mit Unterschrift, Abwesenheiten, Beurteilungen, Prüfungsvorbereitung, Karriereseite mit Bewerbungen und Zugang für die Berufsschule. Den genauen Funktionsumfang beschreibt die App zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
- NovaWorks stellt die App über das Internet bereit. Der Kunde benötigt ein aktuelles Endgerät mit Browser und Internetzugang; diese stellt er selbst.
- Mitgelieferte Vorlagen (z. B. Unterweisungstexte, Rahmenplan-Positionen, Prüfungsfragen, Datenschutzhinweise) sind Arbeitshilfen ohne Gewähr für Vollständigkeit und Rechtsrichtigkeit. Der Kunde prüft und passt sie für seinen Betrieb an. Sie ersetzen keine Rechts-, Arbeitsschutz- oder Hygieneberatung.
§ 3 Vertragsschluss und Testphase
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde seinen Betrieb in der App anmeldet und diese AGB akzeptiert.
- Ohne Freischalt-Code beginnt eine kostenlose Testphase von 30 Tagen. Sie endet automatisch, ohne dass der Kunde kündigen muss. Danach ist die Nutzung nur nach Freischaltung (Zahlung oder Freischalt-Code) möglich; bis dahin bleiben die Daten 30 Tage gespeichert und werden dann gelöscht, sofern der Kunde nicht freischaltet.
- Mit einem Freischalt-Code von NovaWorks oder der ersten Zahlung wird der Vertrag kostenpflichtig zu den vereinbarten Konditionen.
§ 4 Leistungen und Verfügbarkeit
- NovaWorks betreibt die App auf Servern in der EU (Frankfurt am Main) und sichert die Daten regelmäßig.
- NovaWorks strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel an. Nicht eingerechnet sind angekündigte Wartungen (möglichst nachts zwischen 22 und 6 Uhr) und Störungen, die NovaWorks nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfälle des Internets oder des Rechenzentrums).
- NovaWorks entwickelt die App weiter. Funktionen können sich ändern, solange der Kern (Ausbildungsnachweis, Unterweisungen, Team-Kommunikation) erhalten bleibt und dem Kunden keine Nachteile entstehen.
- Support per E-Mail an info@novaworks-it.de, werktags Antwort in der Regel innerhalb von 2 Werktagen.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält Zugänge geheim, vergibt Rechte nur an berechtigte Personen und sperrt Konten ausgeschiedener Mitarbeitender.
- Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er und seine Nutzer eintragen (Texte, Fotos, Unterweisungen, Karriereseite), und stellt sicher, dass sie keine Rechte Dritter verletzen.
- Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Er informiert seine Mitarbeitenden, Auszubildenden und Bewerber (die App bietet dafür Vorlagen) und schließt mit NovaWorks den Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV).
- Der Kunde nutzt die App nur für den vorgesehenen Zweck, greift nicht auf fremde Daten zu und überlastet die Systeme nicht. Bei Missbrauch darf NovaWorks den Zugang sperren.
§ 6 Preise und Zahlung
- Es gelten die Preise, die bei Vertragsschluss in der App, auf der Website oder im Angebot genannt sind, derzeit 49 € pro Betrieb und Monat zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Die Zahlung erfolgt im Voraus über den Zahlungsdienst Stripe (Karte, SEPA-Lastschrift u. a.) oder auf Rechnung. Rechnungen stellt NovaWorks elektronisch aus.
- NovaWorks kann die Preise mit einer Ankündigung von mindestens 6 Wochen zum Beginn einer neuen Abrechnungsperiode anpassen. Der Kunde kann dann zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
- Ist der Kunde mit der Zahlung mehr als 14 Tage im Verzug, darf NovaWorks den Zugang nach Mahnung sperren. Die Daten bleiben erhalten.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
- Monatliche Verträge laufen auf unbestimmte Zeit und sind mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Jahresverträge laufen 12 Monate und verlängern sich um jeweils 12 Monate, wenn sie nicht 1 Monat vor Ablauf gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen in Textform (E-Mail genügt).
§ 8 Datenexport und Löschung bei Vertragsende
- Die Leitung kann jederzeit alle Daten des Betriebs als ZIP-Datei exportieren (Verwaltung › Einstellungen).
- Nach Vertragsende bleibt der Zugang für den Export noch 30 Tage lesbar. Danach löscht NovaWorks alle Daten des Kunden innerhalb von weiteren 30 Tagen, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.
- Ausbildungsnachweise und andere Unterlagen, die der Kunde selbst aufbewahren muss, exportiert er rechtzeitig.
§ 9 Datenschutz
- NovaWorks verarbeitet personenbezogene Daten der Nutzer im Auftrag des Kunden. Einzelheiten regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der Bestandteil dieses Vertrags ist.
- Kontakt- und Rechnungsdaten des Kunden verarbeitet NovaWorks als eigener Verantwortlicher zur Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
§ 10 Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht, die App für seinen Betrieb zu nutzen und seinen Mitarbeitenden, Auszubildenden und der Berufsschule Zugang zu geben.
- Alle Rechte an der Software bleiben bei NovaWorks. Die Daten des Kunden gehören dem Kunden.
§ 11 Gewährleistung
- NovaWorks beseitigt Mängel in angemessener Frist, nachdem der Kunde sie gemeldet hat. Unerhebliche Einschränkungen begründen keinen Mangel.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Var. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
§ 12 Haftung
- NovaWorks haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet NovaWorks nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die Vergütung der letzten 12 Monate.
- Für den Verlust von Daten haftet NovaWorks nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
- Für die inhaltliche Richtigkeit von Vorlagen und für Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage der App trifft (z. B. Ausbildungsnachweise, Unterweisungen, Beurteilungen, Bewerberauswahl), haftet NovaWorks nicht.
§ 13 Änderungen dieser AGB
NovaWorks kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht (z. B. Gesetzesänderung, neue Funktionen). Die Änderung wird mindestens 6 Wochen vorher in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gilt sie als angenommen; darauf weist NovaWorks in der Ankündigung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Preisänderungen regelt § 6.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von NovaWorks (Warburg).
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.